Dienstleistungen für Familiengerichte
Sachverständigen-Gutachten für Familiengerichte
Sachverständigen-Gutachten für Familiengerichte dienen dazu, eine zur Person des Kindes oder Jugendlichen bzw. zur Familie passende Problemlösung zu einer bestimmten Fragestellung vorzuschlagen.
Ich bevorzuge dabei systemische Sichtweisen, die ich in meiner Art des Fallverstehens zum Ausdruck bringe und in entsprechenden Vorschlägen zum Fall an das Gericht.
Verfahrensbeistandschaft
Für den Fall gegensätzlicher Interessen bei Elternteilen, die das Wohl des Kindes berühren, ist in gerichtlichen Verfahren die Interessenvertretung des Kindes zu berücksichtigen.
Diese Aufgabe kann von einem Verfahrensbeistand übernommen werden, einem „Anwalt des Kindes“ sozusagen. Dabei ist zu beachten, dass Kinder unter einem bestimmten Alter und ohne bestimmte Kompetenzen in einer Art und Weise vertreten werden, die sich von der herkömmlichen anwaltlichen Vertretung eines Erwachsenen unterscheidet.
Ich lege in meiner Arbeit als Verfahrensbeistand Wert darauf, dass bei allen Problemen und Geboten im Einzelfall die Identifikation eines Kindes über seine Mama und seinen Papa nicht verloren geht.
Unter diesem Leitgedanken übernehme ich ebenso
Umgangsbegleitungen
Ergänzungspflegschaften und
Vormundschaften
Durch Zusatzausbildungen qualifiziert bin ich in:
Systemischer Familienberatung/-therapie, Supervision / Organisationsberatung, Sachverständigen-Gutachten für Familiengerichte.
Eine Übersicht zu Fortbildungen in den letzten Jahren finden Sie auf "Sonstiges" und dann: "Aktuelles".
