Jugendhilfe und Behindertenhilfe
Jugendhilfe:
Im Arbeitsfeld Jugendhilfe bin ich seit mehr als 35 Jahren erfahren, Leistungen werden u.a. hinsichtlich folgender Bereiche erbracht:
Ambulante Hilfen (z.B. Familienhilfe), flexible Hilfen, Hilfen für junge Volljährige, Vormundschaften und Umgangsbegleitungen (§ 1684 BGB / § 18,3 SGB VIII), Integrationshilfe (§ 35 a SGB VIII), Vorschläge zu stationärer Unterbringung mit begl. Eltern-und Familienarbeit (dazu pflege ich eine Liste von Fachpflegefamilien bzw. Bauerhoffamilien), Aufgaben lt. Bundeskinderschutzgesetz (ggf. in Kooperation mit einer Familienhebamme).
Behindertenhilfe:
Hinsichtlich der Definition von Behinderung fällt auf, dass das Alter betroffener Personen sinkt und die Symptome sich verschieben. Es wächst die Anzahl psychisch bzw. seelisch behinderter junger Menschen, für die sich die Frage nach einer langfristigen und persönlich angemessenen Betreuung stellt.
Meine Leistungen in der Behindertenhilfe umfassen inhaltlich u.a.: Vorschläge zur Unterbringung junger Menschen, Beratungsarbeit mit Eltern bzw. Betreuungspersonal, die Herstellung und Begleitung fachlicher Arbeitsbündnisse.
Ziel ist in jedem Einzelfall, eine passende Hilfe für die Person zu finden und bei Bedarf zu begleiten.
Erwünscht ist für den späteren Erfolg einer Maßnahme die Zusammenarbeit mit Fachkräften am Ort.
Für beide Bereiche – Jugendhilfe und Behindertenhilfe – stellt sich immer die Frage hinsichtlich der Leistungsfähigkeit einer sozialpädagogischen Diagnostik.
